Privatgutachten
/ Gerichtsgutachten
Als selbständige, vom TÜV Rheinland geprüfte
Sachverständige für Schimmelpilzbildung, -bewertung und -beseitigung
sind wir der Neutralität und der Unabhängigkeit
verpflichtet.
Die Schäden und die Mängel werden vor Ort
gründlich untersucht und dokumentiert. Im Gutachten werden
die Ursachen für den Schimmelpilzbefall aufgezeigt und in
leicht verständlicher Form erläutert.
Für Eigentümer,
Mieter, Hausverwaltungen, Juristen
Privatgutachten dienen der Feststellung des Sachstands und der
Vorbereitung eventueller Gerichtsverfahren, sowie der
Überprüfung von Gerichtsgutachten.
Wenn dem Auftraggeber das Fachwissen fehlt
und das Gutachten in direkten Zusammenhang mit dem
Rechtsstreit steht, sind die Kosten eines Gutachtens als
Parteikosten erstattungsfähig. |
Mediation
- der Königsweg
Die Ursachen für Schimmelpilz in
Wohnräumen sind vielfältig. Oft gibt es mehrere Gründe für
das Wachstum von Schimmelpilz. zum Beispiel:
- Unzureichendes Weglüften der
eingebrachten Feuchtigkeit (Duschen, Waschen, Kochen und
Atmen).
- Kondensation der Raumluft an kalten
Stellen (z.B. an Wänden und Fenstern)
- Durchdringung des Mauerwerks mit Feuchte
von außen (z.B. undichte Dachrinne, Leck an der
Wasserleitung, usw.)
In vielen Fällen lassen sich
Schimmelpilzprobleme mit geringem Aufwand beheben und in der
Zukunft vermeiden. Wir zeigen unseren Kunden diese Wege auf
und sind bereit, mit der "anderen Partei" diese
Vorschläge zu besprechen, um eine einvernehmliche Lösung zu
erreichen und gerichtliche Auseinadersetzung zu vermeiden. |